APARTMENTS-ALACARTA vermietet während der Sommersaison für 850 und ab Oktober 2025 für sechs oder 10 Monate für 1100 ein Apartment im Herzen von Playa del Inglés, nur wenige Meter vom Strand und dem Einkaufszentrum Yumbo entfernt. Das Apartment ist einfach und praktisch ausgestattet, um lange Zeit im symbolträchtigen Playa del Inglés verbringen und jeden sonnigen Tag ausnutzen zu können. Das Anwesen verfügt über ein Schlafzimmer, einen Einbauschrank, ein komplettes Badezimmer mit Badewanne, ein Wohnzimmer mit angeschlossener amerikanischer Küche und die schöne Terrasse mit Blick auf den Pool und Panoramablick. Der Mietpreis beträgt im Sommer 850 pro Monat (im Winter 1100), Wasser- und Stromverbrauch sind bis zu einem bestimmten Betrag inbegriffen. Um diese Wohnung zu mieten, müssen Sie eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete für den aktuellen Mietmonat sowie die entsprechenden Immobiliengebühren bezahlen. Außerdem müssen Sie einen Nachweis über Ihre Zahlungsfähigkeit erbringen. Für Sommeraufenthalte wenden Sie sich bitte an unsere Agenten.
Tirma, Playa del Inglés, San Bartolome de Tirajana
Neu renovierte Wohnung zur Langzeitmiete verfügbar. Im sechsten Stock mit Aufzug. 1 Schlafzimmer, 1 Badezimmer, Küche komplett ausgestattet und möbliert. Es verfügt über Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität in der Gemeinschaft. Gemeinschaftspools. Kostenloser Parkplatz in der Umgebung. Haustiere sind nicht erlaubt und die maximale Kapazität beträgt 2 Personen. Kosten: Wasser-, Strom- und Internetkosten sind nicht in der Miete enthalten. Rechtlicher Hinweis: Die veröffentlichten Informationen zur Immobilie sind als Richtwerte zu betrachten, sie unterliegen möglichen Fehlern und unfreiwilligen Änderungen und es können Ungenauigkeiten bei den Fotos und Maßangaben auftreten. **Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 im Kongress und am 18. Mai im Senat verabschiedet wurde und am Tag nach seiner Einfügung in das BOE am 26. Mai 2023 in Kraft tritt, sieht in Abschnitt 1 von Artikel 20 vor, dass bei Wohnraummietverträgen „die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Formalisierung des Vertrags vom Vermieter getragen werden“. Diese Regelung GILT NICHT bei Mietverträgen für andere Zwecke als Wohnen, wie z. B. Räumlichkeiten usw., und gilt insbesondere nicht für Saisonmieten. In diesen Fällen zahlt der Mieter einen Monat der Agenturgebühren mit der entsprechenden IGIC. #ref:APA_151
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